Wer besetzt Führungspositionen im Bergbau und in der Rohstoffgewinnung?
Münker & Partner besetzt im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden Geschäftsführung und Leitung von Gewinnungsstätten, Gewinnung und Aufbereitung, Markscheidewesen und Genehmigung sowie Vertrieb und kaufmännische Leitung. Wir sind eine inhabergeführte Personalberatung mit Sitz in Düsseldorf und einem zweiten Standort in München und arbeiten bundesweit.
Wir suchen über Direktansprache statt über Anzeigen: Wir gehen auf Menschen zu, die heute vergleichbare Verantwortung tragen, und prüfen Fachwissen, Führungserfahrung und Eignung, bevor wir jemanden vorstellen. Dazu gehören strukturierte Interviews und auf Wunsch die berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach dem Bochumer Inventar.
Zur Einordnung von Dauer und Honorar: Laut BDU-Marktstudie dauerte eine Besetzung 2024 im Schnitt knapp 14 Wochen, das durchschnittliche Honorar von Personalberatungen lag im selben Jahr bei 27,5 Prozent des Zieleinkommens der zu besetzenden Position. Was für Ihre Position gilt, halten wir vor dem Start schriftlich fest.
Headhunter für Rohstoffe und Bergbau: Welche Rollen wir besetzen
Suchen Sie für Metallerzeugung oder Metallverarbeitung, lesen Sie bei Metallindustrie weiter, für Bauunternehmen bei Baugewerbe.
Geschäftsführung und Gewinnungsstätten
- Geschäftsführung von Rohstoff- und Baustoffunternehmen
- Werk- und Standortleitung
- Regionalleitung mehrerer Gewinnungsstätten
Gewinnung und Aufbereitung
- Betriebsleitung Tagebau, Steinbruch und Kieswerk
- Betriebsleitung unter Tage
- Leitung Aufbereitung und Instandhaltung
Markscheidewesen und Genehmigung
- Markscheiderinnen und Markscheider
- Lagerstättenerkundung und Rohstoffsicherung
- Betriebspläne, Genehmigungen und Rekultivierung
Vertrieb und kaufmännische Leitung
- Vertrieb von Gesteinskörnungen und Industriemineralen
- Kaufmännische Leitung und Logistik
Bergrecht und Verantwortung: Was die Rohstoffgewinnung besonders macht
Verantwortliche Personen nach dem Bundesberggesetz
Verantwortlich für die Pflichten aus Bergrecht und Betriebsplänen sind der Unternehmer, bei Gesellschaften die Vertretungsberechtigten, und die zur Leitung oder Beaufsichtigung bestellten Personen (§ 58 BBergG). Für Leitung und Aufsicht dürfen nur zuverlässige, fachkundige und körperlich geeignete Menschen beschäftigt werden, so viele, wie eine planmäßige und sichere Betriebsführung erfordert (§ 59). Für jede belegte Arbeitsstätte muss jederzeit eine solche Person verantwortlich sein (§ 5 ABBergV).
Betriebspläne und Wiedernutzbarmachung
Gewinnungsbetriebe dürfen grundsätzlich nur auf Grund zugelassener Betriebspläne errichtet, geführt und eingestellt werden (§ 51 BBergG). Hauptbetriebspläne gelten höchstens zwei Jahre; die Behörde soll vier bis acht Jahre zulassen, wenn sie den Betrieb auch dann kontrollieren kann (§ 52). Das Gesetz gilt auch für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche während und nach dem Abbau (§ 2). Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.
Rechtsgrundlagen (Rechtsstand September 2026): Bundesberggesetz · § 5 ABBergV
In fünf Schritten zur neuen Betriebsleitung
Kündigungsfristen, Einarbeitung und die Meldung an die Bergbehörde planen wir von Beginn an ein.
Auftrag und Anforderungsprofil
Wir klären mit Geschäftsführung, Fachbereich oder Personalabteilung, welche Aufgaben die Position hat und welche Erfahrung dafür nötig ist. Daraus entsteht ein Anforderungsprofil, das fachliche und persönliche Kriterien sauber trennt. Unter Bergaufsicht halten wir fest, welche Aufgaben und Befugnisse die Bestellung umfassen soll.
Marktanalyse und Direktansprache
Wir ermitteln, in welchen Bergbau- und Rohstoffbetrieben passende Kandidatinnen und Kandidaten arbeiten, und sprechen sie vertraulich an. Ihr Unternehmen nennen wir erst, wenn ernsthaftes Interesse besteht. Das ist der Kern unserer Leistung Suche & Auswahl.
Interviews und Eignungsdiagnostik
Strukturierte Interviews und berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach dem Bochumer Inventar (BIP) machen Führungsverhalten, Entscheidungsstil und Belastbarkeit vergleichbar.
Auswahl und Entscheidung
Sie erhalten eine Auswahl geprüfter Kandidatinnen und Kandidaten mit einer nachvollziehbaren Einschätzung zu Stärken und Risiken und entscheiden auf einer klaren Grundlage.
Vertrag und Start
Wir begleiten die Verhandlungen bis zur Unterschrift und bleiben auch nach dem Start ansprechbar, damit das Onboarding gelingt.
Häufige Fragen zur Personalberatung für die Rohstoffgewinnung
Gilt das Bergrecht auch für Kiesgruben und Steinbrüche?
Nicht automatisch. Das Bundesberggesetz gilt für die in § 3 BBergG genannten Bodenschätze wie Kohle, Salze, Erze, Dachschiefer oder bestimmte Tone, für andere nur bei Gewinnung unter Tage. Kies und Bausand nennt es nicht; Ausnahmen sind aus alten Rechten möglich. Steinbrüche außerhalb des Bergrechts brauchen ab 10 Hektar Abbaufläche, beim Sprengen auch darunter, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (4. BImSchV, § 4 BImSchG).
Was muss die Bergbehörde über eine neue Betriebsleitung erfahren?
Sie bestellen die neue Leitung schriftlich und nennen sie der Behörde unverzüglich mit Stellung im Betrieb und Vorbildung; auch das Ausscheiden der bisherigen Leitung ist anzuzeigen (§ 60 BBergG). Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass Zuverlässigkeit, Fachkunde oder körperliche Eignung fehlen, kann die Behörde die Beschäftigung untersagen (§ 73 BBergG).
Finden Sie auch Führungskräfte für ländliche Standorte?
Ja. Rohstoffe werden dort gewonnen, wo die Lagerstätte liegt, oft abseits großer Städte. Wir klären früh, ob Umzug oder Pendeln in Frage kommen, und sprechen auch Führungskräfte aus der Region an. Mehr im Ratgeber Wer führt einen neuen Standort?

Ihr Ansprechpartner
Sprechen Sie mit Tobias Münker
Gründer und Geschäftsführer, Personalberatung am Standort Düsseldorf
Geht Ihre Betriebsleitung in den Ruhestand oder planen Sie einen neuen Abbau? Im Erstgespräch besprechen wir Aufgabe, Bergrecht und Zeitrahmen.

Zertifizierte Eignungsdiagnostik
Offizieller Partner der Forschungsgruppe Bochumer Inventar (BIP)