Was fördert der Digitalbonus Bayern, und wie läuft der Antrag?


Was fördert der Digitalbonus Bayern, und wie läuft der Antrag? Der Freistaat bezuschusst kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Digitalisierung und IT-Sicherheit, mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt im Standard bis zu 7.500 Euro und im Plus für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt bis zu 30.000 Euro. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2027. Dieser Ratgeber fasst die Voraussetzungen, die förderfähigen Maßnahmen und den Ablauf zusammen, Stand Oktober 2026 laut Programmseite. Verbindlich ist immer die aktuelle Förderrichtlinie.
Der Digitalbonus Bayern ist ein Zuschuss des Freistaats für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Er unterstützt, wie die Programmseite beschreibt, die Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit. Die Laufzeit des Förderprogramms ist laut Förderprogramm bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt und reicht zurück bis zum 1. Juli 2024.
Als klein gilt ein Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro. Ausgeschlossen sind unter anderem Freie Berufe, Gesundheitseinrichtungen, Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen im Insolvenzverfahren. Ob Ihr Betrieb unter die Förderung fällt, prüfen Sie deshalb zuerst anhand der Größen- und Branchenvoraussetzungen.
Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen: Der Antrag muss laut Programmseite vom Unternehmen selbst gestellt werden. Und Anträge werden über ein Kontingent angenommen, das monatlich freigegeben wird. Dazu mehr im Abschnitt zum Antrag.
Laut KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025 (Meldung vom 23. April 2026) haben zuletzt 30 Prozent der Unternehmen Digitalisierungsprojekte durchgeführt. Damit sinkt dieser Anteil auf den Vor-Corona-Wert. Die digitale Kluft zwischen großen und kleinen Mittelständlern ist weiterhin groß. Der Digitalbonus richtet sich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Gefördert wird als Zuschuss mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es gibt zwei Varianten, die sich in Höchstbetrag und Anspruch unterscheiden:
Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro sind ausgeschlossen. Die Förderung wird je Förderbereich einmal gewährt. Liegen die Gesamtausgaben nicht über 15.000 Euro, kann auch ein innovatives Projekt als Standard beantragt werden.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Logik, es ersetzt keinen Bescheid: Bei förderfähigen Ausgaben von 10.000 Euro ergibt der Fördersatz von höchstens 50 Prozent einen Zuschuss von höchstens 5.000 Euro. Der Höchstbetrag von 7.500 Euro im Standard greift erst bei höheren Ausgaben. Den Rest tragen Sie selbst. Planen Sie die Eigenmittel deshalb von Anfang an ein.
Das Programm unterscheidet zwei Förderbereiche: Digitalisierung und IT-Sicherheit. Welche Ausgaben je Bereich förderfähig sind, nennt die Programmseite so:
Auf der Startseite des Programms heißt es außerdem, dass Robotik und künstliche Intelligenz verstärkt gefördert werden sollen. Welche Anschaffungen im Einzelfall förderfähig sind, sollten Sie anhand der Förderrichtlinie prüfen. Wer etwa über die Einführung einer Branchen- oder Unternehmenssoftware nachdenkt, sollte vor der Bestellung klären, ob und wie sie zu den förderfähigen Ausgaben zählt. Wie die Auswahl eines solchen Systems abläuft, beschreibt der Ratgeber ERP auswählen und einführen im Mittelstand.
Wichtig für die Planung: Vor der Maßnahme steht die Frage, was wirklich digitalisiert werden soll. Förderung ersetzt keine Strategie. Wie Sie dafür die ersten Schritte setzen, zeigt der Ratgeber Digitalisierung Mittelstand: Wo anfangen?.
Für den Antrag brauchen Sie ein ELSTER-Unternehmenskonto. Laut Programmseite benötigen Antragsteller seit Mai 2025 ein gültiges ELSTER-Zertifikat, und Bescheide werden ausschließlich digital an das Konto zugestellt, mit dem Sie sich angemeldet haben. Wer kein Konto hat, richtet es vor der Antragstellung ein.
Das monatliche Kontingent bedeutet in der Praxis: Ist es ausgeschöpft, sind neue Anträge im Folgemonat möglich. Planen Sie Ihr Vorhaben deshalb nicht auf den letzten Tag. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner für die Bezirksregierungen stehen auf der Programmseite unter Kontakt.
Welche Angaben und Unterlagen verlangt werden, zeigt der Musterantrag unter Service und Download. Als Vorbereitung bietet es sich an, folgende Punkte zusammenzustellen:
Ein zu früher Beginn schließt die Förderung der Maßnahme aus. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Als begonnen gilt, wenn eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Dienstleistungsauftrag erteilt wurde, gegebenenfalls auch nur mündlich. Wer also schon eine Software bestellt oder eine Beratung beauftragt hat, bevor die Antragseingangsbestätigung vorliegt, kann diese Maßnahme nicht fördern lassen.
Weitere typische Stolpersteine, die sich aus den Programmregeln ergeben:
Prüfen Sie vor dem Antrag außerdem, ob sich Ihr Vorhaben mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren lässt. Die Förderrichtlinie finden Sie auf der Programmseite unter Downloads.
Beratung hilft vor allem bei der Planung: Was soll digitalisiert werden, in welcher Reihenfolge, mit welchem Ergebnis? Den Antrag selbst stellt das Unternehmen, aber ein tragfähiger Fahrplan kann den Antrag erleichtern und helfen, Geld nicht für das falsche Vorhaben auszugeben. Auf der Programmseite zählen Beratung und Schulung im Bereich Digitalisierung ausdrücklich zu den förderfähigen Ausgaben. Welche Voraussetzungen dafür im Einzelfall gelten, lesen Sie in der Richtlinie nach.
Die Leistung Digitalisierungsberatung beschreibt, wie Analyse, Strategie, Umsetzung und Schulung zusammenhängen. Zur Förderung von Unternehmensberatung beim BAFA siehe der Ratgeber Förderung Unternehmensberatung: BAFA. Warum Digitalisierungsprojekte scheitern, beschreibt der Ratgeber Warum Digitalisierungsprojekte scheitern.
Wenn Sie ein konkretes Vorhaben in Bayern planen, lohnt sich ein Gespräch, bevor Bestellungen oder Aufträge ausgelöst werden. Die Seite zur Unternehmensberatung München beschreibt das Angebot für den bayerischen Mittelstand.
Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Im Standard liegt der Höchstbetrag bei 7.500 Euro, im Plus bei 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro sind ausgeschlossen. Maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie.
Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Bayern. Klein bedeutet weniger als 50 Mitarbeitende und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ausgeschlossen sind unter anderem Freie Berufe, Gesundheitseinrichtungen, Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen im Insolvenzverfahren. Prüfen Sie Ihre Zuordnung vor der Planung.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist laut digitalbonus.bayern bis zum 31. Dezember 2027 festgelegt, sie beginnt am 1. Juli 2024. Anträge werden über ein monatliches Kontingent angenommen. Ist es ausgeschöpft, ist ein Antrag erst im Folgemonat möglich. Prüfen Sie den aktuellen Stand deshalb vor der Planung.
Erst nach der Antragseingangsbestätigung per E-Mail dürfen Sie auf eigenes Risiko mit dem Projekt beginnen. Als Beginn gilt bereits eine rechtsverbindliche Bestellung oder ein erteilter Dienstleistungsauftrag, gegebenenfalls auch mündlich. Wer vorher bestellt, kann diese Maßnahme nicht fördern lassen. Warten Sie die Bestätigung deshalb unbedingt ab.
Ein gültiges ELSTER-Unternehmenskonto. Laut Programmseite ist seit Mai 2025 ein ELSTER-Zertifikat für die Antragstellung erforderlich, und Bescheide werden ausschließlich digital an dieses Konto zugestellt. Richten Sie das Konto rechtzeitig ein, bevor Sie den Antrag stellen wollen, damit der Zeitplan nicht daran hängt.
Die Förderung kann je Förderbereich einmal gewährt werden, also einmal für Digitalisierung und einmal für IT-Sicherheit. Ob und wie sich ein Vorhaben mit anderen Fördermitteln kombinieren lässt, sollten Sie anhand der Förderrichtlinie prüfen. Klären Sie das vor der Antragstellung, nicht erst im Verwendungsnachweis, und nutzen Sie im Zweifel die Ansprechpartner für die Bezirksregierungen über die Kontaktseite.
Sie planen ein Digitalisierungsvorhaben in Bayern?
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Digitalisierungsschritte in Ihrem Betrieb zuerst anstehen und wie sich das Vorhaben vor einem Antrag sauber planen lässt. Wir sind gegründet 2019 und arbeiten von Düsseldorf und München aus.