Brauchen wir einen Interim Geschäftsführer? Anlässe, Haftung und Kosten


Brauchen wir einen Interim Geschäftsführer? Die kurze Antwort: dann, wenn die Führungsspitze kurzfristig handlungsfähig sein muss, eine reguläre Suche aber zwölf bis achtzehn Wochen dauert. Der Einsatz ist auf dieser Ebene kein Ausnahmefall: Laut DDIM-Marktstudie 2026 entfallen 20,3 Prozent aller Interim-Mandate auf Geschäftsführung, General Management und Vorstand, und 63 Prozent aller Mandate liegen in den ersten beiden Führungsebenen. Gleichzeitig ist die Entscheidung anspruchsvoller als bei jeder anderen Interim-Position, weil mit der Bestellung Organpflichten und persönliche Haftung verbunden sind. Dieser Ratgeber ordnet die typischen Anlässe, klärt den Unterschied zwischen Einsatz mit und ohne Organstellung, benennt die Pflichten und rechnet die Kosten gegen die Alternativen. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.
Ein Interim Geschäftsführer lohnt sich, wenn die Lücke an der Spitze schneller geschlossen werden muss, als eine seriöse Suche dauert. Im Mittelstand liegen zwischen Auftragsklärung und Vertragsunterschrift realistisch zwölf bis achtzehn Wochen. Ist die Position sofort vakant, überbrückt der Interim Manager genau diesen Zeitraum, ohne dass Entscheidungen liegen bleiben.
Die Funktion ist im Markt fest etabliert. Die DDIM-Marktstudie 2026 weist für Geschäftsführung, General Management und Vorstand einen Anteil von 20,3 Prozent aller Mandate aus, damit den größten Einzelbereich; 63 Prozent der Mandate entfallen auf die ersten beiden Führungsebenen. Befragt wurden über 800 Interim Manager und rund 30 Provider.
Gegen einen Interim Geschäftsführer spricht dagegen, wenn die Aufgabe vor allem Beziehungsarbeit über Jahre ist, etwa der behutsame Umbau einer gewachsenen Kultur. Was Interim Management grundsätzlich leistet und wo die Grenzen liegen, erklärt unser Ratgeber Was ist Interim Management?.
Fünf Situationen führen in unserer Mandatspraxis regelmäßig zu einer Besetzung auf Zeit. Gemeinsam ist ihnen, dass die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung nicht warten kann, bis die dauerhafte Lösung steht.
Der Nachfolgeanlass hat besonderes Gewicht: Für den Zeitraum 2026 bis 2030 rechnet das IfM Bonn mit 186.000 zur Übergabe anstehenden Familienunternehmen, wobei die Zahl der Übergaben trotz alternder Inhaber stagniert. Wo der familieninterne Weg entfällt, entsteht häufig genau die Lücke, die ein Interim Geschäftsführer schließt, bis eine dauerhafte Lösung steht. Die Alternativen zeigt unser Ratgeber Generationswechsel in der Geschäftsführung.
Es gibt zwei Wege, und die Wahl hat spürbare Folgen. Mit Organstellung wird der Interim Manager förmlich zum Geschäftsführer bestellt: Die Gesellschafterversammlung beschließt die Bestellung, anschließend ist die Änderung nach § 39 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Er vertritt die Gesellschaft dann nach außen wie jeder andere Geschäftsführer.
Ohne Organstellung arbeitet er auf Basis eines Dienst- oder Beratungsvertrags, ausgestattet etwa mit Prokura oder Generalvollmacht. Diese Variante ist schneller aufgesetzt und im Register nicht sichtbar. Sie stößt jedoch an Grenzen, sobald Entscheidungen anstehen, die dem Organ vorbehalten sind, etwa Anmeldungen zum Handelsregister oder ein Insolvenzantrag.
Persönliche Voraussetzungen regelt § 6 GmbHG: Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Ausgeschlossen ist unter anderem, wer wegen bestimmter Insolvenzstraftaten verurteilt wurde, und zwar für fünf Jahre ab Rechtskraft des Urteils. Diese Prüfung gehört vor die Bestellung, nicht danach.
Praktisch klären Gesellschafter vorab drei Punkte schriftlich: Umfang der Vertretungsbefugnis, zustimmungspflichtige Geschäfte und die Frage, ob eine bestehende D&O-Versicherung den Interim Manager einschließt. Fehlt diese Klarheit, wird sie erfahrungsgemäß erst im Konfliktfall hergestellt.
Mit der Bestellung gelten dieselben Pflichten wie für jeden Geschäftsführer, ohne Rabatt für die Befristung. Maßstab ist § 43 GmbHG: Geschäftsführer haben „die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"; bei Pflichtverletzung haften sie der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.
Besonders scharf ist die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO: Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung. Wer in eine angespannte Lage hineinbestellt wird, braucht deshalb sofort belastbare Zahlen zur Liquidität, nicht erst nach der Einarbeitung.
Daraus folgt eine praktische Konsequenz für beide Seiten: Der Interim Manager wird vor Antritt Einsicht in Liquiditätsplanung, offene Verbindlichkeiten und laufende Rechtsstreitigkeiten verlangen. Verweigert ein Unternehmen diese Einsicht, ist das ein Warnsignal, das erfahrene Kandidaten zum Abbruch bewegt.
Absicherung erfolgt üblicherweise über eine D&O-Versicherung, deren Einbeziehung des Interim Managers ausdrücklich zu regeln ist, sowie über klare Ressortverteilung bei mehreren Geschäftsführern. Diese Punkte gehören in den Vertrag, bevor die Bestellung wirksam wird. Eine Rechtsberatung ersetzt dieser Überblick nicht; die konkrete Gestaltung gehört in die Hand Ihrer Anwältin oder Ihres Anwalts.
Abgerechnet wird nach Tagessätzen. Die DDIM-Marktstudie 2026 nennt einen durchschnittlichen Tagessatz von 1.317 Euro über alle Funktionen hinweg; für Mandate auf Geschäftsführungsebene liegen die Sätze in der Regel darüber. Als Faustformel dient ein Tagessatz von etwa einem Prozent des Jahreszielgehalts der Position.
Zur Dauer: Nach DDIM-Daten liegen rund 63 Prozent der Mandate zwischen drei und zwölf Monaten, gut 30 Prozent dauern länger als ein Jahr. Für eine reine Vakanzüberbrückung an der Spitze sind sechs bis neun Monate ein realistischer Ansatz, weil die parallele Suche nach der dauerhaften Besetzung selbst zwölf bis achtzehn Wochen braucht und der Nachfolger anschließend eine Kündigungsfrist einhält.
Ein Rechenbeispiel: 15 Einsatztage im Monat zu 1.400 Euro ergeben 21.000 Euro monatlich. Das liegt deutlich über den Personalkosten eines festangestellten Geschäftsführers, umfasst aber weder Nebenkosten noch Abfindungsrisiko und endet zum vereinbarten Termin. Die vollständige Kostenlogik samt Vergleich zur Festanstellung finden Sie im Ratgeber Was kostet ein Interim Manager?.
Nicht vergessen: Die Kosten der unbesetzten Position laufen ohnehin. Verzögerte Investitionsentscheidungen, verunsicherte Schlüsselmitarbeiter und ein Vertrieb ohne Rückendeckung schlagen im Zweifel schwerer zu Buche als das Honorar.
Die Antwort hängt an zwei Fragen: Wie schnell muss jemand handlungsfähig sein, und wie klar ist das Zielbild der Position? Ist beides ungeklärt, führt eine schnelle Festbesetzung oft zur Fehlbesetzung, deren Korrektur ein Vielfaches kostet.
Der häufigste Fehler ist die Vermischung beider Wege: Ein Interim Manager wird eingesetzt, die parallele Suche aber verschleppt, weil es ja gerade läuft. Nach neun Monaten steht das Unternehmen vor derselben Entscheidung, nur teurer. Setzen Sie deshalb zu Beginn ein Enddatum und einen Meilensteinplan für die Nachbesetzung.
Wie Sie den passenden Kandidaten auswählen, welche Referenzen belastbar sind und welche Warnsignale zählen, zeigt unser Ratgeber Woran erkennen wir einen guten Interim Manager?. Für die dauerhafte Lösung lohnt der Blick in Wie finden wir einen Geschäftsführer?.
Immer dann, wenn die Führungsspitze schneller handlungsfähig sein muss, als eine reguläre Suche dauert. Im Mittelstand sind das zwölf bis achtzehn Wochen bis zur Vertragsunterschrift. Typische Anlässe sind plötzlicher Abgang, Krankheit, Sanierung, Nachfolgelücke und Wachstumssprünge, bei denen die Führungskapazität für den Umbau fehlt.
Nur wenn er förmlich zum Geschäftsführer bestellt wird. Dann beschließt die Gesellschafterversammlung die Bestellung, und die Änderung ist nach § 39 GmbHG zur Eintragung anzumelden. Alternativ arbeitet er ohne Organstellung mit Prokura oder Generalvollmacht, was schneller geht, aber bei organbezogenen Entscheidungen an Grenzen stößt.
Mit Organstellung gelten dieselben Pflichten wie für jeden Geschäftsführer. Nach § 43 GmbHG ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden, bei Pflichtverletzung wird der Gesellschaft gegenüber gehaftet. Hinzu kommt die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO. Die Einbeziehung in eine D&O-Versicherung sollte vertraglich geregelt sein.
Abgerechnet wird nach Tagessätzen. Die DDIM-Marktstudie 2026 nennt im Durchschnitt 1.317 Euro über alle Funktionen; auf Geschäftsführungsebene liegen die Sätze meist darüber. Bei 15 Einsatztagen und 1.400 Euro ergeben sich rund 21.000 Euro monatlich, ohne Nebenkosten, Abfindungsrisiko und mit festem Enddatum.
Rund 63 Prozent der Mandate liegen laut DDIM zwischen drei und zwölf Monaten, gut 30 Prozent dauern länger als ein Jahr. Für die Überbrückung an der Spitze sind sechs bis neun Monate realistisch, weil die parallele Suche zwölf bis achtzehn Wochen braucht und der Nachfolger anschließend eine Kündigungsfrist einhält.
Bei verfügbaren Kandidaten sind zwei bis vier Wochen bis zum Antritt üblich, in dringenden Fällen weniger. Vor dem Start gehören Einsicht in Liquiditätsplanung und offene Verbindlichkeiten, die Klärung der Vertretungsbefugnis sowie die Frage der D&O-Deckung geregelt. Diese Vorbereitung entscheidet über die Wirksamkeit der ersten Wochen.
Sie brauchen kurzfristig Führung an der Spitze?
Wir besetzen Interim-Mandate in der Geschäftsführung aus einem geprüften Netzwerk, klären Organstellung und Vertragsrahmen sauber vor dem Start und begleiten parallel die dauerhafte Nachbesetzung. Inhabergeführt, gegründet 2019, Standorte Düsseldorf und München.