Wer besetzt Leitungsstellen bei Bildungsträgern und in freien Schulen?
Münker & Partner besetzt bei Trägern von Schulen, Kitas und Weiterbildungseinrichtungen Trägerleitung und Geschäftsführung, Schulleitungen in freier Trägerschaft, Kitaleitungen sowie Leitungen in Weiterbildung und Arbeitsförderung. Wir sind eine inhabergeführte Personalberatung mit Sitz in Düsseldorf und einem zweiten Standort in München und arbeiten bundesweit.
Wir suchen über Direktansprache statt über Anzeigen: Wir gehen auf Menschen zu, die heute vergleichbare Verantwortung tragen, und prüfen Fachwissen, Führungserfahrung und Eignung, bevor wir jemanden vorstellen. Dazu gehören strukturierte Interviews und auf Wunsch die berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach dem Bochumer Inventar.
Zur Einordnung von Dauer und Honorar: Laut BDU-Marktstudie dauerte eine Besetzung 2024 im Schnitt knapp 14 Wochen, das durchschnittliche Honorar von Personalberatungen lag im selben Jahr bei 27,5 Prozent des Zieleinkommens der zu besetzenden Position. Was für Ihre Position gilt, halten wir vor dem Start schriftlich fest.
Diese Leitungen besetzen wir als Headhunter in der Bildungsbranche
Stellen in Schulverwaltung und Behörden finden Sie unter Öffentliche Verwaltung, Forschungsinstitute unter Forschung & Entwicklung.
Trägerleitung und Geschäftsführung
- Geschäftsführung von Bildungsunternehmen
- Vorstand von Vereinen und Stiftungen
- Kaufmännische Leitung und Fördermittelmanagement
Schulen in freier Trägerschaft
- Schulleitung und stellvertretende Schulleitung
- Geschäftsführung des Schulträgers
- Internatsleitung
Kitas und Kitaträger
- Fachbereichsleitung Kindertagesstätten
- Regionalleitung für mehrere Kitas
- Qualitätsentwicklung und Kinderschutz
Weiterbildung und Arbeitsförderung
- Leitung von Weiterbildungsakademien
- Bereichsleitung geförderte Weiterbildung
- Qualitätsmanagement und AZAV-Zulassung
Personalberatung für Bildungsträger: Was Zulassung und Genehmigung verlangen
Trägerzulassung nach SGB III
Wer Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführt, etwa Weiterbildung mit Bildungsgutschein, braucht die Zulassung einer fachkundigen Stelle (§ 176 SGB III). Voraussetzung ist unter anderem, dass Leitung, Lehr- und Fachkräfte über Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen, die eine erfolgreiche Durchführung erwarten lassen (§ 178 SGB III, § 2 AZAV). Ende 2025 waren 7.735 Träger zugelassen.
Kitas und Ersatzschulen
Wer eine Kita betreibt, braucht eine Erlaubnis und muss nachweisen, dass Ausbildungsnachweise und erweiterte Führungszeugnisse des Personals vorgelegt und geprüft werden (§ 45 SGB VIII). Private Schulen, die öffentliche Schulen ersetzen, brauchen eine staatliche Genehmigung. Sie ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist (Art. 7 Abs. 4 GG).
Was wir daraus ableiten
Nachweise und Führungszeugnisse planen wir in den Zeitplan ein. Für Kitas und Ersatzschulen regelt das Nähere das Landesrecht (§ 26 und § 49 SGB VIII, Art. 7 Abs. 4 GG). Diese Vorgaben klären wir vor der Suche mit Ihnen. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.
Quellen (Stand September 2026): § 178 SGB III · § 45 SGB VIII · Art. 7 GG · DAkkS
So läuft die Besetzung ab
Fünf Schritte, abgestimmt auf Schuljahr, Nachweise und die Gremien Ihres Trägers.
Auftrag und Anforderungsprofil
Wir klären mit Trägerleitung, Einrichtungsleitung oder Personalabteilung, welche Aufgaben die Position hat und welche Erfahrung dafür nötig ist. Daraus entsteht ein Anforderungsprofil, das fachliche und persönliche Kriterien sauber trennt.
Marktanalyse und Direktansprache
Wir ermitteln, in welchen Schulen, Kitas, Bildungsunternehmen und Verbänden passende Kandidatinnen und Kandidaten arbeiten, und sprechen sie vertraulich an. Ihren Träger nennen wir erst, wenn ernsthaftes Interesse besteht. Das ist der Kern unserer Leistung Suche & Auswahl.
Interviews und Eignungsdiagnostik
Strukturierte Interviews und berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach dem Bochumer Inventar (BIP) machen Führungsverhalten, Entscheidungsstil und Belastbarkeit vergleichbar. Bei Leitungen zugelassener Träger prüfen wir zusätzlich Ausbildung, Werdegang und Berufserfahrung im Fachbereich.
Auswahl und Entscheidung
Sie erhalten eine Auswahl geprüfter Kandidatinnen und Kandidaten mit einer nachvollziehbaren Einschätzung zu Stärken und Risiken und entscheiden auf einer klaren Grundlage.
Vertrag und Start
Wir begleiten die Verhandlungen bis zur Unterschrift und bleiben auch nach dem Start ansprechbar, damit das Onboarding gelingt.
Häufige Fragen zur Personalberatung für Bildungsträger und Privatschulen
Wie finden gemeinnützige Bildungsträger eine passende Geschäftsführung?
Mit einem Profil, das pädagogischen Auftrag, Wirtschaftlichkeit und die Arbeit mit Vorstand und Gremien verbindet. Wir sprechen Führungskräfte aus Wohlfahrtsverbänden und Bildungsunternehmen an. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Geschäftsführer finden.
Besetzen Sie auch Regionalleitungen und Fachbereichsleitungen bei Kitaträgern?
Ja. Erfahrung mit Schutzkonzepten fragen wir dabei gezielt ab, denn § 45 SGB VIII sieht für die Erlaubnis vor, dass ein Konzept zum Schutz vor Gewalt entwickelt, angewendet und überprüft wird. Zudem sollen Vereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherstellen, dass freie Träger keine einschlägig vorbestrafte Person hauptamtlich beschäftigen (§ 72a SGB VIII).
Wie früh sollten Schulträger die Nachfolge einer Schulleitung angehen?
So früh, dass Suche, Gespräche mit Ihren Gremien und die Kündigungsfrist vor dem gewünschten Schuljahresbeginn abgeschlossen sind und eine Übergabe möglich bleibt. Hintergrund liefert der Ratgeber Wie lange dauert eine Führungskräftesuche?

Ihr Ansprechpartner
Sprechen Sie mit Tobias Münker
Gründer und Geschäftsführer, Personalberatung am Standort Düsseldorf
Ihre Schule sucht eine neue Leitung oder Ihr Bildungsträger eine Geschäftsführung? Im Erstgespräch besprechen wir Position, Voraussetzungen und Zeitplan.

Zertifizierte Eignungsdiagnostik
Offizieller Partner der Forschungsgruppe Bochumer Inventar (BIP)