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Personalberatung
Energie­wirtschaft & Stadtwerke

Wir besetzen Geschäftsführungen und Schlüsselrollen bei Stadtwerken, Energieversorgern, Netzbetreibern und im Energiehandel: vertraulich per Direktansprache, abgestimmt auf Regulierung und Gremienwege.

Wer ein Stadtwerk oder einen Netzbetreiber führt, verantwortet Versorgungssicherheit, Regulierung und die Erwartungen der Eigentümer zugleich.

Wer bei einem Energieversorger eine Geschäftsführung, eine Netzleitung oder eine Führungsrolle im Handel besetzt, sucht in einem eng regulierten Markt. In größeren Versorgern muss die Netzleitung vom Vertrieb getrennt arbeiten, die Geschäftsleitung muss die IT-Sicherheit umsetzen und überwachen, und bei Stadtwerken entscheiden kommunale Gremien mit. Dazu kommen Wärmeplanung und Netzausbau. Wer diese Erfahrung mitbringt, trägt meist schon Verantwortung und muss gezielt angesprochen werden.

Unsere Personalberatung für die Energiewirtschaft setzt dort an. Wir klären zuerst, wo die Position verankert ist: im Netz, im Vertrieb, im Handel oder in der Geschäftsführung des Querverbunds. Dann sprechen wir passende Kandidatinnen und Kandidaten vertraulich an und prüfen ihre Eignung mit wissenschaftlich fundierten Verfahren. Ihre Gremien entscheiden auf einer Grundlage, die fachliche, persönliche und regulatorische Kriterien auseinanderhält.

Münker & Partner ist eine inhabergeführte Personal- und Unternehmensberatung mit Standorten in Düsseldorf und München. Wir arbeiten für Energieversorger in ganz Deutschland.

Wie finde ich eine technische Geschäftsführung für Stadtwerke und Energieversorger?

Münker & Partner besetzt bei Stadtwerken, Netzbetreibern und Energieversorgern Geschäftsführung und kaufmännische Leitung, Netz und Technik, Energiehandel und Beschaffung sowie Vertrieb und Energiedienstleistungen. Wir sind eine inhabergeführte Personalberatung mit Sitz in Düsseldorf und einem zweiten Standort in München und arbeiten bundesweit.

Wir suchen über Direktansprache statt über Anzeigen: Wir gehen auf Menschen zu, die heute vergleichbare Verantwortung tragen, und prüfen Fachwissen, Führungserfahrung und Eignung, bevor wir jemanden vorstellen. Dazu gehören strukturierte Interviews und auf Wunsch die berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach dem Bochumer Inventar.

Zur Einordnung von Dauer und Honorar: Laut BDU-Marktstudie dauerte eine Besetzung 2024 im Schnitt knapp 14 Wochen, das durchschnittliche Honorar von Personalberatungen lag im selben Jahr bei 27,5 Prozent des Zieleinkommens der zu besetzenden Position. Was für Ihre Position gilt, halten wir vor dem Start schriftlich fest.

Zur Lage in der Branche: 280.114 tätige Personen in der Energieversorgung (Destatis, Berichtsjahr 2024, rechtliche Einheiten ab 20 Beschäftigten).

Als Headhunter für die Energiewirtschaft besetzen wir diese Positionen

Von der Geschäftsführung bis zu Funktionen, die Regulierung und Informationssicherheit verlangen: bei kommunalen Versorgern, Netzgesellschaften, Handelshäusern und Energiedienstleistern.

Geschäftsführung und kaufmännische Leitung

  • Geschäftsführung von Stadtwerken und Regionalversorgern
  • Vorstand von Energieversorgern und Netzgesellschaften
  • Kaufmännische Leitung, Finanzen und Controlling

Netz und Technik

  • Leitung Netzbetrieb Strom, Gas und Wärme
  • Netzplanung, Asset Management und Netzausbau
  • Technische Führungskräfte und Leitstellenleitung

Energiehandel und Beschaffung

  • Leitung Energiehandel und Portfoliomanagement
  • Risikomanagement und Absicherung der Beschaffung
  • Leitung Bilanzkreis- und Energiedatenmanagement

Vertrieb und Energiedienstleistungen

  • Vertriebsleitung Privat- und Geschäftskunden
  • Key Account Management für Industrie und Kommunen
  • Leitung Contracting, Wärmelösungen und Elektromobilität

Regulierung, Recht und Compliance

  • Leitung Regulierungsmanagement und Netzentgelte
  • Gleichbehandlungsbeauftragte nach § 7a EnWG
  • Leitung Recht und Compliance

Wärme, IT und Digitalisierung

  • Leitung Fernwärme und Wärmeplanung
  • Leitung Informationssicherheit und ISMS
  • Leitung IT, Messstellenbetrieb und Digitalisierung

Was die Besetzung in der Energiewirtschaft besonders macht

Energieversorger arbeiten in einem regulierten Markt, und viele gehören Kommunen. Beides wirkt direkt auf Rollen, Anforderungen und Entscheidungswege.

Entflechtung trennt Netz und Vertrieb

In vertikal integrierten Unternehmen muss der Verteilernetzbetreiber in Organisation und Entscheidungen unabhängig sein. Wer Leitungsaufgaben für den Netzbetreiber hat, darf nicht zugleich Bereichen angehören, die für Erzeugung oder Vertrieb zuständig sind (§ 7a EnWG). Ein unabhängiger Gleichbehandlungsbeauftragter überwacht das Gleichbehandlungsprogramm und berichtet der Regulierungsbehörde jährlich. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden (§ 7 Abs. 2 EnWG, § 7a Abs. 7 EnWG).

Informationssicherheit und Resilienz liegen bei der Geschäftsleitung

Netzbetreiber müssen die IT- und Telekommunikationssysteme für den sicheren Netzbetrieb nach einem IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur schützen (§ 5c EnWG). Seit dem 6. Dezember 2025 muss die Geschäftsleitung diese Anforderungen umsetzen, die Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 5e EnWG). Für Energielieferanten ab einer bestimmten Größe gilt Vergleichbares nach § 38 BSIG. Seit dem 17. März 2026 kommt das KRITIS-Dachgesetz hinzu: Betreiber kritischer Anlagen müssen Resilienzmaßnahmen treffen, und ihre Geschäftsleitung muss deren Umsetzung sicherstellen. Die Pflichten greifen zehn Monate nach der Registrierung. Eine Registrierungspflicht besteht laut BBK mit Stand September 2026 noch nicht, weil die zugehörige Verordnung in Arbeit ist.

Kommunale Gremien entscheiden mit

In der GmbH bestellen grundsätzlich die Gesellschafter die Geschäftsführung (§ 46 GmbHG). In der AG bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand für höchstens fünf Jahre (§ 84 AktG), ebenso die Geschäftsführung einer GmbH mit in der Regel mehr als 2.000 Arbeitnehmern (§ 31 MitbestG). Hinzu kommt das Kommunalrecht: In Nordrhein-Westfalen etwa sind die Vertreter der Stadt in Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat grundsätzlich an Ratsbeschlüsse gebunden, und darf die Stadt die Geschäftsführung bestellen oder vorschlagen, entscheidet darüber der Rat (§ 113 GO NRW).

Wärmewende und Netzausbau verändern die Aufgaben

Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern waren Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 zu erstellen, für alle übrigen gilt der 30. Juni 2028 (§ 4 WPG). Wärmenetze müssen ab 2030 grundsätzlich zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden (§ 29 WPG). Zugleich brachten die Stromnetzbetreiber 2024 rund 29,7 Milliarden Euro für Investitionen und Aufwendungen in ihre Netze auf, nach rund 19,6 Milliarden Euro im Vorjahr (Monitoringbericht 2025). Gefragt sind Führungskräfte, die solche Projekte steuern.

So berücksichtigen wir das in der Suche

Wir klären vor dem Start, ob die Position unter die Entflechtung fällt, welche Sicherheitspflichten mit ihr verbunden sind und welches Gremium entscheidet. Erfahrung mit Regulierung, Sicherheitsmanagement und Gremienarbeit fragen wir konkret nach, den Zeitplan stimmen wir auf Sitzungstermine und Beschlusswege ab. Eine Rechtsberatung ersetzen wir nicht.

Rechtsgrundlagen und Quellen (Stand September 2026): § 4 EnWG · § 5 EnWG · § 5c EnWG · § 5e EnWG · § 7 EnWG · § 7a EnWG · § 38 BSIG · KRITIS-Dachgesetz · BBK zum KRITIS-Dachgesetz · § 46 GmbHG · § 84 AktG · § 31 MitbestG · § 113 GO NRW · § 4 WPG · § 29 WPG · Monitoringbericht 2025

So besetzen wir Führungspositionen in der Energieversorgung

Fünf Schritte vom ersten Gespräch bis zum Start. Gremien, Beschlusswege und Kündigungsfristen planen wir von Anfang an mit.

  1. Auftrag und Anforderungsprofil

    Wir klären mit Aufsichtsratsvorsitz, Gesellschaftern oder Geschäftsführung, welche Aufgaben die Position hat und welchem Bereich sie zugeordnet ist. Daraus entsteht ein Anforderungsprofil, das fachliche, persönliche und regulatorische Kriterien sauber trennt. Bei kommunalen Unternehmen legen wir gleich fest, welches Gremium wann entscheidet.

  2. Marktanalyse und Direktansprache

    Wir ermitteln, bei welchen Stadtwerken, Netzbetreibern und Handelshäusern passende Kandidatinnen und Kandidaten arbeiten, und sprechen sie vertraulich an. Ihr Unternehmen nennen wir erst, wenn ernsthaftes Interesse besteht. Das ist der Kern unserer Leistung Suche & Auswahl, mehr dazu im Ratgeber Was ist Executive Search?

  3. Interviews und Eignungsdiagnostik

    Strukturierte Interviews und berufsbezogene Eignungsdiagnostik nach dem Bochumer Inventar (BIP) machen Führungsverhalten, Entscheidungsstil und Belastbarkeit vergleichbar. Das hilft besonders bei Rollen zwischen Aufsichtsrat, Kommune und Belegschaft.

  4. Auswahl und Entscheidung

    Sie erhalten geprüfte Kandidatinnen und Kandidaten mit einer nachvollziehbaren Einschätzung zu Stärken und Risiken. Wir bereiten die Vorstellung im Aufsichtsrat oder in der Findungskommission mit vor und begleiten Sie bis zur Entscheidung.

  5. Vertrag und Start

    Wir begleiten die Verhandlungen bis zur Unterschrift und stimmen den Starttermin auf Kündigungsfristen und Gremienbeschlüsse ab. Auch nach dem Start bleiben wir ansprechbar, damit das Onboarding gelingt.

Ist eine Geschäftsführung plötzlich unbesetzt, überbrücken wir die Vakanz mit erfahrenen Führungskräften auf Zeit: Interimsmanagement. Wann sich das anbietet, beschreibt unser Ratgeber Brauchen wir einen Interim-Geschäftsführer?

Personalberatung für Stadtwerke, Netzbetreiber und Energiehandel

Nach Zahlen des BDEW sind rund 2.300 Unternehmen auf dem Strom-, Gas- und Fernwärmemarkt aktiv, viele davon in mehreren Sparten.

Stadtwerke und Regionalversorger

Kommunale und regionale Versorger, viele davon neben Strom, Gas und Wärme auch in Wasser oder Verkehr aktiv. Die Geschäftsführung verbindet Investitionen in Netze und Wärme mit den Erwartungen von Aufsichtsrat und Kommune.

Netzbetreiber

Verteilernetzbetreiber für Strom und Gas bis hin zu Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern. Die Aufnahme des Netzbetriebs muss die zuständige Landesbehörde genehmigen, auch mit Blick auf die personelle Leistungsfähigkeit (§ 4 EnWG). Regulierung, Netzausbau und Entflechtung prägen die Führungsaufgaben.

Energiehandel und Vertrieb

Lieferanten, Handelshäuser und die Handelsgesellschaften großer Versorger. Wer Haushaltskunden beliefert, muss der Bundesnetzagentur bei der Anzeige auch die Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung darlegen, und Stromlieferanten brauchen angemessene Absicherungsstrategien (§ 5 EnWG).

280.114tätige Personen in der EnergieversorgungDestatis, Berichtsjahr 2024, rechtliche Einheiten ab 20 Beschäftigten
851Stromverteilernetzbetreiber, 767 davon mit weniger als 100.000 KundenBundesnetzagentur, Monitoringbericht 2025, Stand 2025
761Mitgliedsunternehmen des VKU sind in der Stromversorgung tätigVKU, Stand Ende 2024
1.313Stromlieferanten sind in Deutschland aktivBDEW, Stand Dezember 2025

Die Zählweisen unterscheiden sich je nach Quelle: Destatis erfasst rechtliche Einheiten ab 20 Beschäftigten, die Bundesnetzagentur registrierte Netzbetreiber, der BDEW aktive Unternehmen je Marktbereich.

Sie entwickeln oder betreiben Wind- und Solarparks oder stellen Umwelttechnik her? Dann lesen Sie weiter bei unserer Personalberatung für erneuerbare Energien und Umwelttechnik. Für Wasserversorgung und Entsorgung ist die Seite Wasserwirtschaft & Recycling der richtige Einstieg.

Häufige Fragen zur Personalberatung für die Energiewirtschaft

Kann eine Führungskraft aus unserem Vertrieb die Leitung des Netzbetreibers übernehmen?

Ja, aber nicht zusätzlich zur bisherigen Aufgabe, wenn an Ihr Netz 100.000 oder mehr Kunden angeschlossen sind. Wer Leitungsaufgaben für den Verteilernetzbetreiber übernimmt, muss zu dessen betrieblicher Einrichtung gehören und darf keinem Bereich mehr angehören, der für Erzeugung oder Vertrieb zuständig ist (§ 7a EnWG). Das berücksichtigen wir schon im Anforderungsprofil.

Welche Pflichten hat die Geschäftsführung eines Netzbetreibers bei der Informationssicherheit?

Sie muss den IT-Sicherheitskatalog umsetzen, die Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. Verletzt sie diese Pflichten schuldhaft, haftet sie dem Unternehmen nach Gesellschaftsrecht (§ 5e EnWG). Bis ein neuer Katalog erscheint, gelten laut Bundesnetzagentur die bisherigen IT-Sicherheitskataloge weiter. Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind spätestens 24 Stunden nach Kenntnis erstmals zu melden (§ 5d EnWG).

Wie vertraulich bleibt eine Suche, wenn kommunale Gremien beteiligt sind?

Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Kommune gewählt oder entsandt wurden, unterliegen bei ihren Berichten an die Kommune grundsätzlich keiner Verschwiegenheitspflicht (§ 394 AktG, für die GmbH mit Aufsichtsrat § 52 GmbHG). Wir legen deshalb mit Ihnen fest, wer wann welche Namen erfährt, und nennen Kandidatinnen und Kandidaten erst nach deren Zustimmung.

Sprechen Sie auch Führungskräfte aus anderen Branchen an?

Ja, wenn die Aufgabe es zulässt. Für Digitalisierung, IT und Informationssicherheit kommen auch Führungskräfte aus der Telekommunikation oder der Industrie in Frage, die kritische Infrastruktur kennen. Für Netzbetrieb, Regulierungsmanagement oder Energiehandel ist Erfahrung aus der Energiewirtschaft meist Voraussetzung.

Wann sollte ein Stadtwerk die Nachfolge in der Geschäftsführung angehen?

Früh genug, damit Gremienbeschlüsse, Suche und Übergabe nicht unter Zeitdruck geraten. In der AG und in Unternehmen unter dem Mitbestimmungsgesetz wird die Geschäftsleitung für höchstens fünf Jahre bestellt; eine erneute Bestellung kann der Aufsichtsrat frühestens ein Jahr vor Ablauf beschließen (§ 84 AktG, § 31 MitbestG). Planen Sie die Suche deshalb parallel zur Frage, ob verlängert wird. Mehr im Ratgeber Generationswechsel in der Geschäftsführung.

Was kostet eine Personalberatung für Stadtwerke und Energieversorger?

Das Honorar richtet sich nach Position, Umfang und Suchauftrag. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot, das Sie auch Ihren Gremien vorlegen können. Welche Honorarmodelle es gibt, erklärt unser Ratgeber Honorarmodelle in der Personalberatung.

Zur Einordnung: Laut BDU-Marktstudie lag das durchschnittliche Honorar von Personalberatungen 2024 bei 27,5 Prozent des Zieleinkommens der zu besetzenden Position. Unser Honorar hängt von Position und Suchaufwand ab und steht vor dem Start schriftlich fest.

Tobias Münker, Gründer und Geschäftsführer von Münker & Partner

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie mit Tobias Münker

Gründer und Geschäftsführer, Personalberatung am Standort Düsseldorf

Sie planen die Nachfolge in der Geschäftsführung oder müssen eine Netz- oder Handelsleitung neu besetzen? Im Erstgespräch klären wir Position, Gremienweg und Zeitplan und schildern Ihnen, wie wir die Suche aufsetzen würden.

Siegel: Offizieller Partner der Forschungsgruppe des Bochumer Inventar zur berufsbezogenen Eignungsdiagnostik

Zertifizierte Eignungsdiagnostik

Offizieller Partner der Forschungsgruppe Bochumer Inventar (BIP)